Berechnung der Geldabfindung für Resturlaubstage bei Arbeitsverhältnisende
Der Urlaub dient der Erholung. Grundsätzlich kann Urlaub nicht durch Geld abgegolten werden. Dies gilt auch für den Übertrag von Urlaub ins nächste Kalenderjahr.
Nur wenn das Arbeitsverhältnis endet, besteht ein Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs. Die Abgeltung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes.
Gemäß EuGH-Rechtsprechung verfällt nur der gesetzliche Mindesturlaub, wenn der Arbeitnehmer ihn aus vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen nicht nehmen konnte. Bei Eigenkündigung besteht kein Schutzanspruch.
Der Tagesgeldwert wird nach § 11 BUrlG berechnet: Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen geteilt durch die Arbeitstage in diesem Zeitraum. Dieser Rechner verwendet eine vereinfachte Methode basierend auf Monatsgehalt und Sonderzahlungen.